Wichtige Informationen zur EAP
Bei EAP-Maßnahmen werden physiotherapeutische, ergotherapeutische und physikalische Therapien, kombiniert mit Elementen der medizinischen Trainingstherapie (MTT) fachbübergreifend zusammengestellt. Sie werden als ambulante Rehabilitationen (RAHA) der Berufsgenossenschaften und privaten Krankenkassen wohnortnah durchgeführt und dauern zunächst zwei Wochen. Die Anwendungen finden dabei täglich statt.
Betroffene erhalten in der Regel am ersten Behandlungstag einen Therapieplan für die gesamte Dauer. Dieser setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und wird individuell auf jeden Patienten zugeschnitten:
Pro Behandlungstag werden mindestens zwei Stunden eingeplant. Die EAP kann grundsätzlich bis zu vier Wochen verordnet werden. Darüber hinaus muss die Verlängerung ärztlich begründet sein.
Reichen die üblichen Therapien und Behandlungsansätze nicht aus, um eine gesundheitliche Besserung zu erzielen, verordnet ein von der DGUV zugelassener Durchgangsarzt die erweiterte ambulante Physiotherapie. Die Verordnung kann bei Privatpatient: innen auch durch ein Privatrezept erfolgen.
Für Heilverfahren nach Arbeitsunfällen gelten besondere versicherungsrechtliche Vorschriften. Arbeitgeber sind bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen immer zur Meldung des Arbeitsunfalls verpflichtet. Dies schließt auch Schäden ein, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passieren.
Nach der Erstversorgung entscheidet der Durchgangsarzt über weitere Maßnahmen. Er stellt bei leichteren Schadensfällen häufig eine Verordnung für eine EAP-Behandlung aus. Mit dem Rezept kommen Sie zu uns. Als zur EAP-zugelassene Rehapraxis kümmern wir uns um den Genehmigungsantrag bei der Berufsgenossenschaft. Nach erfolgter Genehmigung setzen wir uns gleich für die Terminierungen mit Ihnen in Verbindung.
Patient: innen mit EAP-Verordnung können die REHA bei uns oder in jeder anderen, von der DGUV zugelassene EAP-Einrichtung, wohnungsnah durchführen.
Die Anforderungen zur EAP-Zulassung sind besonders hoch. EAP Kliniken und Praxen müssen von den Landesverbänden der DGUV anerkannt werden. Für die Einrichtungen gelten besondere personelle, apparative und räumliche Kriterien. Sie werden zudem regelmäßig auf die notwendigen Anforderungen überprüft.
Der zuständige Kostenträger nach Arbeits- und Wegeunfällen ist die Berufsgenossenschaft, die in den meisten Fällen auch die Kosten für die EAP Maßnahme übernimmt. Für privat Versicherte oder Angehörige von Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr übernehmen die privaten Krankenversicherungen oder der Bund die EAP.
Neben den Behandlungen werden in der Regel auch die durch ein BG-Verfahren entstandenen Kosten von der Berufsgenossenschaft erstattet (z.B. An- und Abreisekosten zum Therapiezentrum, mögliche Verpflegungskosten, erforderliche Begleitpersonen,…).
Versicherte erhalten auch zur Sicherung der Existenz ein Verletztengeld. Voraussetzung für den Erhalt des Verletztengeldes ist eine vorausgegangene Teilhabe am Berufsleben, d. h. die ganztägige Entgeltversorgung / der vorherige Bezug eines monatlichen Entgeltes, die durch das Heilverfahren ausfallen. Das Verletztengeld wird grundsätzlich auf Tagesbasis berechnet und beträgt 80 % des Bruttoverdienstes vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Tagesanzahl, wird die Auszahlung für Monate mit unterbrechungsfreiem Verletztengeldbezug immer für 30 Tage angesetzt.
Wenn Sie bereits von Ihrem Facharzt ein Rezept für Erweiterte Ambulante Physiotherapie erhalten haben und die EAP in unserer MedCenter REHA Praxis durchführen möchten, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Die Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft übernehmen wir für Sie. Wir setzen uns anschließend auch mit Ihnen in Kontakt, um den Therapieverlauf und die Termine abzustimmen.
Falls Sie spezielle Fragen hierzu haben, wenden Sie sich einfach persönlich an uns – wir beraten Sie gerne: 0921 / 15120391
Termine nach Absprache jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.